Falls Sie einen Schadensanspruch geltend machen möchten, können Sie die wichtigen Formulare und weitere Informationen in unserem Mitgliederbereich erhalten. Der Mitgliederbereich gibt Ihnen Zugang zu den Schadenantragsformularen, sowie den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. Diese Dokumente enthalten weitere wichtige Informationen und detaillierte Angaben, welche Unterlagen wir zur Bearbeitung Ihres Schadenantrags benötigen. Um Zugang zum Mitgliedsbereich zu erlangen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link.
Bitte drucken Sie das erforderliche Schadensformular aus und schicken Sie das ausgefüllte Formular sowie die Originalunterlagen an folgende Adresse:
Bitte senden Sie uns nur Originale, oder beglaubigte Kopien Ihrer Belege, da wir einfache Fotokopien generell für die Schadensbearbeitung nicht akzeptieren.
Wenn Sie im Ausland sind und sofortige Hilfe benötigen:
Wenn Sie sich im Ausland befinden und sofortige Hilfe benötigen kontaktieren Sie bitte AXA Assistance unter +49 (0) 89 380 353 29. Dort steht man Ihnen rund um die Uhr an 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Sie erreichen die AXA Assistance auch schriftlich per Email unter assistance@coverwise.de.
Sie müssen in jedem Fall unverzüglich AXA Assistance unter +49 (0) 89 380 353 29 kontaktieren und Ihren Fall darlegen. Dort wird man Sie dann entsprechend beraten, was Sie als nächstes zu tun haben, damit Ihr Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.
Im Schadensfall bietet AXA Assistance eine Stornoberatung an, die Ihnen bei der richtigen Entscheidungsfindung hilft. Zusätzlich zur Einschätzung des behandelnden Arztes (ärztliches Attest) berät das erfahrene medizinische Team der AXA Assistance, ob im Krankheitsfall die Reise sofort storniert werden muss oder noch abgewartet werden kann, ob die Reise doch angetreten werden kann. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernimmt der Versicherer. Die Stornoberatung ist werktags Mo - Fr von 9 bis 17 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 (0) 89 380 353 30 bzw. im Notfall unter +49 (0) 89 380 353 29.
In der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sind Erkrankungen grundsätzlich abgedeckt, die unerwartet auftreten, d.h. wenn sich Ihr Gesundheitszustand vor oder während der Reise durch eine akut auftretende Erkrankung oder durch eine Unfallfolge plötzlich und unerwartet erheblich verschlechtert, und Sie dadurch einen sofortigen medizinischen Eingriff benötigen. Dazu gehören auch die akuten unerwarteten Verschlechterungen von chronischen Erkrankungen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Symptome handelt, die erstmals vor bzw. während der Reise auftreten, und die in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise keiner ärztlichen Behandlung bedurften. Ausgenommen davon sind Kontrolluntersuchungen.
In der Reisekrankenversicherung Essential Plus sind Vor-Erkrankungen der letzten 12 Monate nicht abgedeckt, d.h., dass Verschlechterungen von bestehenden Erkrankungen, die in den letzten 12 Monaten einer ärztlichen Behandlung bedurften nicht abgedeckt sind; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.
Sollten Sie sich einer ärztlichen Behandlung in den letzten 12 Monaten unterzogen haben, die keine Kontrolluntersuchung war, dann empfehlen wir Ihnen den All-Inclusive Premium Plus Tarif abzuschließen, da in dem Premium Plus Tarif Vor-Erkrankungen in der Reisekrankenversicherung grundsätzlich abgedeckt sind.